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Immer mehr User lassen sich beim illegalen Filmeschauen erwischen

von Dominik Schönleben
Viele User glauben, dass das illegale Anschauen von Filmen im Netz keine rechtlichen Folgen hat. Doch diese Annahme ist irreführend, wenn man die dahinterliegende Technik eines Anbieters nicht versteht. Was nach Streaming aussieht, ist nicht immer gleich Streaming, das mussten viele Nutzer von Popcorn Time nun auf unangenehme Weise lernen. Der Berliner Medienanwalt Johannes von Rüder, sagt jede zweite Filesharing-Abmahnung, die er bearbeitet, stamme von Nutzern des Services. Und die Zahl nehme zu.

Grund für den Anstieg der Filesharing-Abmahnungen ist aber kein neuer Trick der Anwälte, sondern bloß die Unaufmerksamkeit der Nutzer. Bei klassischen Streams, etwa auf Kinox.to oder Movie4k, werden die Daten nur auf den Computern der Nutzer zwischengespeichert (beide Seiten sind trotz Polizeiermittlungen weiterhin online). Wenn User hingegen das bekannte File-Sharing-Protokoll BitTorrent verwenden, verteilen sie die Filmdateien beim Herunterladen gleichzeitig auch an andere User. Dabei legen sie ihre IP-Adresse demjenigen offen, der die Datei anbietet. So kommen Abmahnanwälte ganz einfach an die Adressen der Nutzer. Bei Streams ist es dagegen weitaus schwieriger, an die IP-Adressen der Nutzer zu gelangen. Und selbst wenn diese vorliegen: Es ist weiterhin unklar, ob Streaming nach deutschem Recht überhaupt strafbar ist. Das zeigte zuletzt auch der Fall des Porno-Portals RedTube.com.

Der feine Unterschied zwischen Streaming und BitTorrent wurde vielen Nutzern zum Verhängnis.

Genau dieser feine Unterschied zwischen Streaming und BitTorrent wurde jetzt vielen Nutzern der Seite Popcorn Time zum Verhängnis: Die Plattform gibt vor, Filme zu streamen. In Wirklichkeit werden diese aber mit dem BitTorrent-Protokoll heruntergeladen und somit auch mit anderen Nutzern geteilt. Für den Einzelnen entsteht auf der Seite aber der Eindruck eines Streams. Abmahnungen, die durch „Popcorn Time“ verursacht wurden, nehmen deshalb zu, wie Golem berichtet.

Auch andere Seiten, wie etwa Cuevana.tv, bieten in Wirklichkeit gar keine Streams an, auch wenn es danach aussieht. Der Unterschied ist schwer zu erkennen. Ein typischer Indikator für einen BitTorrent-Transfer ist ein Plugin oder eine Software, die heruntergeladen werden muss. Als Alternative präsentierte sich die Seite Joker.org, die versprach, dass trotz Streaming über BitTorrent keine Abmahnungs-Gefahr bestehe. Die Daten würden zur Sicherheit über den eigenen Server umgeleitet, um die IP-Adresse zu verschleiern — Joker ist mittlerweile allerdings offline.

Es ist egal, ob der Nutzer wusste, dass es sich nicht um Streaming handelte.

Seit Februar verzeichnet auch der Medienanwalt Christian Solmecke einen Anstieg der Tauschbörsen-Abmahnungen unter seinen Klienten. Meist werde dabei eine Summe von 815 Euro gefordert. Auch er glaubt, dass Nutzer den Unterschied zwischen den Angeboten nicht mehr erkennen könnten. In einem Video erklärt Solmecke: Abgemahnte können sich beim Urheberrecht nicht mit dem Argument aus der Verantwortung ziehen, dass sie nicht wussten, dass es sich nicht um einen Streaming-Dienst handelt. Verstöße gegen das Urheberrecht seien „verschuldensunabhängig“. Ob das eigentlich vom Nutzer beabsichtigte Streaming also vielleicht sogar legal wäre, ist dabei irrelevant. 

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