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Websites mit Adblocker-Erkennung verstoßen möglicherweise gegen EU-Recht

von Benedikt Plass-Fleßenkämper
Immer mehr Verlage verwehren Usern mit Adblocker den Zugang zu ihren Websites, sie fürchten Einnahmeverluste aufgrund der ausgeblendeten Werbung. Doch nun könnte es den Betreibern von Anti-Adblockern an den Kragen gehen: Laut dem Datenschutz-Aktivisten Alexander Hanff stellt ihr Einsatz einen Eingriff in die Privatsphäre von Internet-Nutzern dar.

Viele Nutzer sind von Werbung im Internet genervt und greifen immer wieder auf Adblocker zurück. Laut einer Studie von Adobe und PageFair aus dem Jahr 2015 nutzen über 200 Millionen Menschen entsprechende Software und verursachen damit Umsatzverluste in Höhe von 20 Milliarden Euro.

Medienhäuser reagieren darauf, indem sie Werbeblocker-Sperren einsetzen und so Internet-Nutzern mit eingeschaltetem Adblocker den Zugang zu ihren Websites verwehren. „Ohne Erlöse aus dem Verkauf von Werbeplätzen können wir die Arbeit unserer Journalisten nicht finanzieren“, rechtfertigt etwa der Axel-Springer-Verlag seine im Oktober 2015 auf BILD.de eingeführte Werbeblocker-Blockade.

Nun droht Betreibern von Anti-Adblockern allerdings womöglich juristischer Ärger. Der Datenschutz-Aktivist Alexander Hanff, CEO des Unternehmens Think Privacy, hat vergangene Woche auf Twitter ein Schreiben der Europäischen Kommission publik gemacht:

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Daraus geht hervor, dass der Einsatz von Adblocker-Detektoren nach Ansicht der EU-Kommission in den Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation fällt und sich hieran messen lassen muss. In einem Brief an EU-Präsident Jean-Claude Juncker hatte Hanff zuvor um eine Stellungnahme gebeten und unter anderem gefragt, inwiefern Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie für den Einsatz von Adblocker-Erkennungstechnik zu beachten sei.

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Darin heißt es: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Benutzung elektronischer Kommunikationsnetze für die Speicherung von Informationen oder den Zugriff auf Informationen, die im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur unter der Bedingung gestattet ist, dass der betreffende Teilnehmer oder Nutzer gemäß der Richtlinie 95/46/EG klare und umfassende Informationen insbesondere über die Zwecke der Verarbeitung erhält und durch den für diese Verarbeitung Verantwortlichen auf das Recht hingewiesen wird, diese Verarbeitung zu verweigern (...).“

Wie die Kommission in ihrem Brief schreibt, könnte Anti-Adblocking gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Denn um festzustellen, ob jemand einen Adblocker nutzt, wird beim ersten Besuch der Website häufig ein JavaScript ausgeführt, das prüft, ob Werbung angezeigt werden kann.

Dies stelle jedoch einen einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Der Nutzer müsse zuvor um Erlaubnis gefragt werden, was jedoch bei Werbeblocker-Sperren nicht der Fall sei. Das Ganze sei vergleichbar mit dem Recht das vorschreibt, dass eine Website ungefragt keine Cookies auf dem Rechner eines Besuchers installieren darf.

Hanff will nun den Brief der EU-Kommission als Grundlage nehmen, um rechtlich gegen Websites vorzugehen, die Anti-Adblocker einsetzen. Er hat sogar die Eröffnung eines Portals angekündigt, auf der User solche Websites melden können.

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Welche Konsequenzen die neuerliche Debatte für Verlage hat, die auf Anti-Adblocking-Methoden setzen, ist noch nicht abzusehen. Es dürfte aber spannend zu sehen sein, welchen Einfluss Hanffs Datenschutz-Bemühungen mittelfristig haben werden.

+++ Kommentar: Adblocker sind vielleicht das Beste, das dem Netz passieren konnte +++ 

Hinweis der Redaktion: In der ersten Version des Artikels war der Absatz über das, was beim ersten Besuch einer Seite passiert, missverständlich. Wir haben ihn verbessert.

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