Zumindest in Bezug auf teilautonome Systeme scheinen sich die Experten einig zu sein: Solange menschliche Insassen das Fahrzeug noch selbst steuern können, genügt ihrer Ansicht nach auch weiterhin der Haftungsansatz, den wir heute kennen. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus Verschuldungs- und Gefährdungshaftung. Diskussionsbedarf besteht vor allem in Bezug auf komplett selbstständig fahrende Beförderungsmittel — darüber sprach man auf der Rechtkonferenz zur Industrie 4.0.
Die Kluft zwischen technischem sowie wirtschaftlichem Fortschritt und einem nachvollziehbaren Haftungsansatz lässt sich nicht so ohne Weiteres überwinden. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, sagte im Rahmen der Konferenz, dass man derzeit vor „ethisch sehr schwierigen“ Haftungsproblemen stünde, für welche die Politik zeitnah Lösungen finden müsse. Der rechtliche Anpassungsbedarf in Bezug auf Deutschland sei aus seiner Sicht zwar nicht sonderlich groß, doch im Umgang mit den autonomen Systemen wird es früher oder später zu diffizilen Fragestellungen kommen.
Bei den Anpassungen dürfte es wohl auch darum gehen, die Anwender autonomer Systeme weitestgehend aus der Haftung zu nehmen. Das forderte Marion Jungbluth vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Die Verbraucher dürften ihrer Meinung nach im Falle eines Unfalls im Rahmen des „bestimmungsgemäßen Gebrauchs“ der Fahrzeuge nicht haftbar sein. Stattdessen wird es zu einer stärkeren Produkthaftung und mehr Verantwortlichkeiten seitens der Hersteller kommen. Auch die Nutzung einer Black Box zur Aufzeichnung von Unfallhergängen ist derzeit Bestandteil der Überlegungen.