Eigentlich hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung das Ziel, den Ausbau der öffentlichen WLAN-Hotspots voranzutreiben. Experten aus Politik und Wirtschaft sahen das WLAN-Gesetz allerdings von Beginn an kritisch. Und auch der Bundesrat stellt sich nun offenbar gegen den Entwurf. Wie unter anderem heise online berichtet, fordern der Wirtschafts-, der Rechts- und der Kulturausschuss der Länderkammer, die Anbieter von WLAN-Hotspots generell von der Störerhaftung auszuschließen. Den Ausschüssen zufolge dürfe man die Anbieter nicht zu Maßnahmen wie einer Routerverschlüsselung zwingen. Auch dass die Hotspot-Nutzer zukünftig vor dem Einloggen erst den Vertragsbedingungen zustimmen sollen, sieht man im Bundesrat kritisch. Des Weiteren soll eine Klausel gestrichen werden, die „gefahrgeneigte Dienste“ gesondert in die Verantwortung nehmen will.
Die Ausschussmitglieder sehen ihre Forderungen durch den Umstand legitimiert, dass die von der Bundesregierung eingeführten Rechtsbegriffe unbestimmt sind und durch die zuständigen Gerichte ausgelegt werden müssten. Für das gemeinschaftliche Ziel, den Weg für mehr frei zugängliche WLAN-Hotspots zu ebnen, sei das WLAN-Gesetz demnach in seiner jetzigen Form eher kontraproduktiv. Angekündigt wurde die Initiative vom thüringischen Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee.
Erste Kritik am WLAN-Gesetz übten bereits die Branchenverbände und der Einzelhandel. Die positiven Auswirkungen des Gesetzes lassen sich nicht belegen, während Projekte wie Freifunk und andere Initiativen ausgebremst werden. An diesem Freitag stimmt der Bundesrat über seine Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben ab. Sollte der Bundestag die Initiative nicht berücksichtigen, kann die langfristige Abwicklung des vorgelegten WLAN-Gesetzes allein durch die Aussprache des Bundesrates allerdings nicht verhindert werden.