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Code als Waffe: Cody Wilson klagt gegen das Verbot seiner Pistole aus dem 3D-Drucker

von Thorsten Schröder
Er war der erste, der die Pläne für eine Pistole aus dem 3D-Drucker ins Netz stellte. Die US-Regierung zwang Cody Wilson, die Vorlage wieder zu entfernen. Jetzt klagt der Texaner dagegen — und pocht auf sein Recht auf freie Rede.

Vor genau zwei Jahren stellte Cody Wilson seinen Plan für den Liberator ins Netz. Von da an konnte jeder, der Zugang zum Internet und einen 3D-Drucker hatte, per Knopfdruck eine Waffe herstellen. Der Plan für die Pistole, die größtenteils aus Plastik besteht und nur einen Schuss abfeuern kann, wurde in nur zwei Tagen mehr als 100.000 Mal heruntergeladen.

Dann schritt die US-Regierung ein. Das Außenministerium forderte Wilson auf, die Vorlage aus dem Netz zu nehmen und drohte ihm mit Gefängnis und Millionenstrafen. Das Argument: Der Texaner habe die International Traffic in Arms Regulations (ITAR) verletzt, ein kompliziertes Geflecht aus Gesetzen, dass den Export von militärischer Hardware regelt. Seitdem gibt es die Liberator-Bauanleitung nur noch in versteckten Ecken des Netzes wie der BitTorrent-Seite Pirate Bay.

Jetzt setzt Cody Wilson zum Gegenangriff an. Mit seiner Firma Defense Distributed hat der Amerikaner in dieser Woche Klage gegen das Ministerium eingereicht. Die Aufforderung, den Code für die Druckanleitung zu entfernen, verletze sein Recht auf freie Meinungsäußerung, argumentiert Wilson. „Wir sind überzeugt, dass die Verfassung das Recht schützt, wahre Aussagen zu verbreiten, auch jene, die in öffentlichen Foren gepostet werden.“ Mit anderen Worten: Das Recht auf freie Rede schützt das uneingeschränkte Recht auf das Tragen einer Waffe — sofern diese aus Computercode entstanden ist.

Die Regierung hat nicht das Recht, Informationen über neue Technologien willkürlich zu kontrollieren.

In seiner Meinung werde er nicht nur von zahlreichen Bürgerrechtsgruppen unterstützt, sagt der Texaner, der sein Jurastudium abbrach, um Defense Distributed zu gründen — sondern „selbst von Leuten, die eigentlich gegen Waffen sind“. Es gehe eben nicht nur um diesen konkreten Fall, sondern vor allem um die viel wichtigere Frage, inwieweit Code als durch die Verfassung geschützte Information gelte. Wilson ist der Meinung, dass die Regierung nicht das Recht habe, Informationen über neue Technologien willkürlich zu kontrollieren.

Für das Ministerium ist Wilson ein selbsternannter radikaler Libertärer. Man habe ihn willkürlich ausgesucht, um nach dem Amoklauf an einer Schule in Sandy Hook ein Exempel zu statuieren und schiebe die Begründung mit den ITAR nur vor, sagt der Texaner. In den vergangenen zwei Jahren habe er viel Geld ausgegeben, um den Regulierungen gerecht zu werden und sich mit seinem Code an diese zu halten. Doch die Behörden hätten sich zu viel Zeit mit der Entscheidung gelassen, ob er für den Liberator nun eine Lizenz brauche oder nicht. Wilson entschied deshalb, in die Offensive zu gehen.

In den Neunzigern ging die Regierung, mit ähnlichen Argumenten gegen Verschlüsselung vor.

Eigentlich hätte die Frage schon in den in den Neunzigern geklärt sein können. Damals hatte die Regierung schon einmal auf die ITAR-Regelungen verwiesen, um Kryptographen davon abzuhalten, die ersten Verschlüsselungsprogramme im Internet zu veröffentlichen. Auch damals war das Argument, es handele sich bei dem Code um eine militärische Waffe. Das Justizministerium stellte die Ermittlungen letztlich ein, nachdem der Kryptograph Dan Bernstein gegen das Außenministerium geklagt und in erster Instanz Recht bekommen hatte. Bevor es zur Berufung kam, wanderte die Zuständigkeit für Verschlüsselungs-Software vom Außen- zum Handelsministerium — und der Fall damit zu den Akten.

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Beim Versuch, die Technologie zu regulieren, stoßen die Behörden aber noch auf andere Probleme. So sind die Pläne für den Liberator längst von anderen Websites aufgegriffen und weiterentwickelt worden. Zwar verstoßen auch sie im Zweifel gegen die Regulierungen, doch eine Kontrolle all dieser Seiten im Netz ist kaum unmöglich.

Wilson will nun eine einstweilige Verfügung erwirken. Dann könne er neue Pläne ins Netz stellen, die er in den vergangenen zwei Jahren entwickelt habe — bis das endgültige Urteil feststeht. 

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