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Crowdfunding-Chaos: Wie ein aufblasbares Sitzkissen für jede Menge Ärger sorgt

von Gründerszene
Was passiert, wenn zwei Crowdfunding-Kampagnen gleichzeitig Geld für gleiche Produkte einsammeln? Eine Gründerszene-Geschichte über Millionen und einen Mangel an Transparenz.

Vor zwei Monaten startete ein Projekt namens Kaisr Original seine Crowdfunding-Kampagne auf Indiegogo. Mehr als vier Millionen US-Dollar sind seitdem von über 25.000 Unterstützer eingegangen. Ein riesige Zahl für ein vergleichsweise simples Produkt: ein aufblasbarer Sitzsack.

Was das Luftkissen so beliebt macht? Zum Aufblasen muss es nur einige Male schwungvoll durch die Luft gezogen werden. Verschließen und fertig zum Relaxen! Auf den ersten Blick ist das aus Amsterdam kommende Projekt ein voller Erfolg.

Zwei Kampagnen, zwei Teams – ein Produkt?
Auf zweiten Blick sieht es aber anders aus. Denn: Kaisr ist nicht die einzige Kampagne, die zurzeit für einen solchen Sitzsack Geld einsammelt.

Über das Crowdfunding-Portal Kickstarter sammelte ein Projekt namens Kozē ebenfalls Geld bei der Crowd. Das Produkt: ein aufblasbarer Sitzsack, der dem von Kaisr zum Verwechseln ähnlich sieht.

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132.536 Dollar kamen auf Kickstarter innerhalb weniger Tage für Kozē zusammen. Am 18. April wurde die Kampagne von Kickstarter allerdings stillgelegt. Der Grund für den Stopp, und was mit dem Geld passiert, ist nicht klar. Ein Sprecher für Kickstarter sagte auf Nachfrage von Gründerszene, die Plattform kommentiere suspendierte Kampagnen nicht.

Doch damit nicht genug: Es gibt noch weitere Unternehmen, die zwar kein Crowdfunding machen – aber ähnliche Sitzsäcke über ihre Onlineshops anbieten. Zum Beispiel das ebenfalls in Amsterdam sitzende Design-Unternehmen Fatboy, welches das Kissen unter dem Namen Lamzac vertreibt.

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Wer ist das Original und wer das Copycat? Auf eine Anfrage von Gründerszene nach der Entstehung des Produktes verwies Kaisr in einer E-Mail auf die Indiegogo-Website und sagte, man kommentiere Wettbewerber nicht. Lamzac-Händler Fatboy behauptet währenddessen, Erfinder Marijn Oomen arbeite seit 2010 an dem Luftkissen. Dafür verweist das Unternehmen auf Oomens Auftritt in der niederländischen TV-Show Het Beste Idee van Nederland, bei der die beste Idee der Niederlande gesucht wird. Kozē behauptet auf der Kickstarter-Seite, ein Patent angemeldet zu haben. Auf Nachfragen von Gründerszene reagierte Kozē nicht.

Versagen die Crowdfunding-Plattformen?
So undurchsichtig die Geschichte des aufblasbaren Luftkissens ist, eines zeigt sie deutlich. Bei den Crowdfunding-Plattformen herrscht ein Mangel an Risikoprüfung, an so genannter Due Diligence. Die Frage ist: Haben Kickstarter und Indiegogo die Projekte ausreichend geprüft, bevor die Teams dahinter Geld von der Crowd sammeln durften? Beide Portale sehen sich als Plattformen, auf denen Geld für neu entstandene Produkte eingeworben werden kann. Der simple Verkauf von Produkten oder die fälschliche Behauptung, man habe ein Produkt erfunden, sind nicht erlaubt.

In den Richtlinien von Indiegogo heißt es:

„Du sollst nicht: [...] Produkte, die andere entworfen haben, als deine eigenen präsentieren oder als Verkäufer von Produkten anderer agieren.“ (Übersetzt aus dem Englischen)

Kickstarter verlangt:

„Unzulässig ist: [...] wenn bereits bestehende Produkte in neuer Verpackung weitergeleitet werden, ohne dabei etwas Neues hinzuzufügen oder bei denen nicht versucht wird, die Original-Idee in irgendeiner Weise zu modifizieren.“

Und:

„Sämtliche Belohnungen [Produkte, Anm. d. R.] müssen im Rahmen des Projekts oder von einem seiner Gründer hergestellt oder entworfen worden sein. Der Verkauf externer Artikel ist verboten.“

Weder Kickstarter noch Indiegogo äußerten sich auch Nachfragen dazu, ob und wie gründlich sie eine Prüfung der Originalität im Vorfeld durchführten.

Crowdfunding-Portale waren schon oft wegen gescheiterter Projekte in den Schlagzeilen. Bisher ging es meistens um fehlgeschlagene Businesspläne – auch ein Zeichen fehlender Risikoprüfung? „In der Regel wird bei Crowdfunding-Plattformen wie Kickstarter und Indiegogo keine Due Diligence durchgeführt“, erklärt Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Crowdfunding. „Das wäre den Anbietern auch gar nicht möglich.“ Aufgrund des Ausmaßes, in dem Projekte auf diese sogenannten belohnungsbasierten Plattformen gestellt werden, könnten die Portale keine derartigen Prüfungen durchführen.

Crowd fühlt sich betrogen
Bei Kaisr und Kozē machen die Unterstützer ihrem Ärger inzwischen Luft. Wegen klassischer Crowdfunding-Probleme: Von Kozē gibt es kein Update, warum die Kampagne gesperrt wurde. Die Unterstützer von Kaisr warten auf Auslieferungen. Und: Die Homepage von Kaisr existiert plötzlich nicht mehr. Viele der Supporter fühlen sich betrogen – auch, weil die Kampagnen den Eindruck vermitteln, das jeweilige Team habe diese Art von Luftkissen erfunden.

Natürlich gibt es – gerade bei Produkten wie einem Sitzsack – vielerlei Möglichkeiten, diese zu kopieren. Es existieren immerhin auch viele verschiedene Arten von Stühlen – und niemand beschwert sich, Opfer von Ideenklau geworden zu sein. Die Luftsäcke wirken jedoch wie ein und dasselbe Produkt. Die Form, die Aufblas- und Verschlusstechnik scheinen nahezu identisch.

Um sich vor Nachahmern zu schützen, gibt es hierzulande verschiedene Optionen, weiß Moritz Bohner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ein Startup kann etwa das Design, die Marke oder technische Komponente eines Produktes schützen lassen. Sogar die Form eines Produktes kann gegebenenfalls als Marke eingetragen werden. Kommt es dann zu Kopien, ist es möglich, gerichtlich vorzugehen.

Und: „Ohne diese formellen Schutzrechte ist es schwieriger, aber machbar, gegen Produktnachahmungen vorzugehen“, so Bohner. So fällt unter den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, wenn das Produkt eine wettbewerbliche Eigenart hat, bei dem potentielle Kunden automatisch auf das Unternehmen schließen. Aber: Es komme immer auf den Einzelfall an, gibt Bohner zu bedenken.

Vor Gericht
Die Geschichte der Sitzkissen-Händler aus Amsterdam jedenfalls ist nun vor Gericht gelandet. Wie der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk Nederlandse Publieke Omroep (NPO) am Mittwoch berichtete, ging es dabei um die Produkte von Lamzac und Kaisr. Und das Urteil gibt Lamzac vorerst Recht: Nach einem ersten Urteil soll es Kaisr verboten sein, seine Luftkissen in Europa zu vertreiben. Der Grund: die Ähnlichkeit zum Ankläger Lamzac sei zu groß. Kaisr will laut NPO Berufung einlegen. Ob Lamzac auch gegen das nach eigenen Angaben aus den USA stammende Kozē vorgehen will, ist nicht bekannt.

Nach zwei Wochen Funkstille auf der Kampagne-Website meldete sich Kaisr nun mit der Bestätigung des Gerichtsurteils zurück: Da die Form des Kissens dem von Lamzac zu ähnlich sei, würden sie das Produkt anpassen. Daher würden die Sitzsäcke an europäische Unterstützer mit einiger Verspätung ausgeliefert werden. Wann das sein wird, lässt Kaisr offen.

Dieser Artikel ist zuerst bei Gründerszene erschienen. Das Original findet ihr hier

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