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Umwelthilfe: Apple verstößt gegen Rücknahmepflicht für Elektrogeräte

von WIRED Staff
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert Apple: Nach Angaben der Organisation ist das Unternehmen aus Cupertino beim Umwelt- und Verbraucherschutz „ein abschreckendes Beispiel“. Stein des Anstoßes sind Beschwerden von Verbrauchern, dass Apple-Mitarbeiter wiederholt gegen die Rücknahmepflicht von Elektroschrott verstoßen hätten.

Dabei hat sich die DUH offenbar nicht allein auf die eingegangenen Beschwerden verlassen. Stattdessen wurden die Aussagen in anschließenden Testbesuchen in Apple Stores durch Mitarbeiter der Organisation selbst auf den Prüfstand gestellt, wie futurezone.at berichtet. Auch in diesem Rahmen sollen sich Apple-Mitarbeiter geweigert haben, Altgeräte anzunehmen, und „ausdrücklich auf andere Unternehmen“ verwiesen haben.

Apple Deutschland hat sich gegen die Vorwürfe zur Wehr gesetzt. So verwies das Unternehmen auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur AFP darauf, dass Altgeräte bereits seit 2014 zurückgenommen werden würden. Sowohl in den Geschäften selbst als auch auf der Homepage des Unternehmens würden Kunden auf diese Tatsache hingewiesen. So heißt es beispielsweise auf der Apple-Webseite: „Du kannst elektronische Altgeräte wie Smartphones, Tablets, Computer und Batterien in jeden Apple Store in Deutschland bringen und wir recyceln sie kostenlos und umweltgerecht.“

In der Praxis scheint die Sache aber zum Teil anders auszusehen. Und das ist offenbar kein Einzelfall: Im Vorfeld hatte die Umwelthilfe nämlich bereits andere Großunternehmen wie Amazon und IKEA angezählt und Verstöße gegen die Rücknahmepflicht von Elektroschrott vorgeworfen.

Genug Zeit, das neue Gesetz umzusetzen, hatten aber alle Unternehmen: Immerhin gilt die Regelung bereits seit Oktober 2015, während eine letzte Übergangsfrist am 24. Juli dieses Jahres ausgelaufen war. Seitdem sind alle Elektrohändler dazu verpflichtet, alte Elektrogeräte auch ohne Kaufbeleg anzunehmen und zu entsorgen – ganz egal, ob in diesem Kontext ein neues Gerät verkauft wird oder nicht. Bindend ist das Gesetz für Elektrohändler, die ihre Ware auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen. Das gilt auch für Onlinehändler wie Amazon mit entsprechend großen Versand- oder Lagerflächen.

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