Am ersten Tag des Tests der für die teilautonome Fahrt umgerüsteten Volvo XC90s hatte es zwei separate Fälle gegeben, bei denen die Uber-Fahrzeuge beim Überfahren einer roten Ampel gefilmt wurden, wie unter anderem Recode berichtete. Das DMV hatte daraufhin den Betrieb der Fahrzeuge, für die das Unternehmen keine Erlaubnis beim Staat eingeholt hatte, untersagt. Ubers Vize-Technikchef Anthony Levandowski sagte nun, die Rechtsprechung gelte nicht für die Flotte, da sie sich nur auf vollautonome Fahrzeuge ohne menschliche Überwachung bezieht, schreibt die New York Times.
Am Freitag hatte die kalifornische Staatsanwaltschaft das Unternehmen aufgefordert, seine Fahrzeuge sofort von den Straßen zu nehmen. Im Gegensatz zu seinen Konkurrenten Google, Tesla und Mercedes hat Uber keine Sondererlaubnis vom DMV eingeholt, seine Technologie auf öffentlichen Straßen zu testen.
Die Taktik, auch ohne eine passende Rechtsgrundlage zu operieren, gehört schon länger zu Ubers Geschäftsstrategie: In vielen Ländern kollidiert die Firma mit ihrer Taxi-App mit lokalen Gesetzen zur Personenbeförderung und auch der Betrieb der selbstfahrenden Lastwagen durch die Tochterfirma Otto in Nevada ignoriert die dortige Rechtsprechung. Ubers Hauptargument im aktuellen Fall ist allerdings der Konkurrent Tesla, der zwar eine Erlaubnis für Testfahrten hat, nicht aber für den großflächigen kommerziellen Einsatz von Selbstfahr-Technologie. Laut Uber funktioniert die eigene Technologie ganz ähnlich wie Teslas Autopilot und sollte entsprechend unter die gleichen Gesetze fallen. Gerichte müssen wohl demnächst klären, ob dem tatsächlich so ist.
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