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Tesla klagt gegen Deutschland

von WIRED Staff
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat beschlossen, die Umweltprämie von etlichen Model-S-Käufern zurückzuverlangen. Denn das förderwürdige Basismodell, das Tesla verkaufte, wäre nie ausgeliefert worden. Tesla will den Betroffenen die Prämie erstatten und gegen die Bundesrepublik klagen.

Um statt neuer Verbrennerfahrzeuge saubere Elektro- und Hybridautos auf die Straßen zu bringen, hat die Bundesrepublik eine Förderprämie eingeführt. Die kann seit Juli 2016 beantragt werden. Mit 4.000 Euro kann der Kauf eines Elektrowagens bezuschusst werden. Auch zahlreiche Tesla-Kunden haben die Chance genutzt. Allerdings: Viele von ihnen werden nun aufgefordert, den Umweltbonus zurückzuzahlen.

Betroffen sind jene, die ein Tesla Model S vor dem 6. März 2018 erworben haben. Denn, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle schreibt, sind nur Fahrzeuge förderfähig, „wenn das jeweilige Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro am Markt verfügbar war“ und damit „zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Liefervertrages tatsächlich bestell- und lieferbar gewesen ist.“

Elon Musk will Tesla umstrukturieren

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von WIRED Staff

Eben das galt offenbar für das Model S nicht, das, um förderfähig zu sein, zusätzlich zum Standardmodell in einer 60.000 Euro teuren Model-S-Base-Fassung angeboten wurde. Bei dieser wurden unter anderem Features wie Parksensoren, Rückfahrkamera, Spurwechselwarnung und Internetradio eingespart, die eigentlich Standard sind. Aber tatsächlich lieferbar und „am Markt erhältlich“ sei dieses Modell zwischen Herbst 2017 und März 2018 in Deutschland angeblich nicht gewesen.

War das Basis-Modell ein Fake?

Bestellungen des Basis-Modells wären, wie Autobild Ende 2017 berichtete, storniert, nachträglich abgeändert oder der Wagen trotzdem mit der abgewählten Ausstattung ausgeliefert worden.

Die Vorwürfe werden von Tesla bestritten: Die Tesla-S-Basisfassung sei im strittigen Zeitraum kaufbar gewesen und an Kunden ausgeliefert worden. Insgesamt geht es um 800 Fälle, in denen der Umweltbonus bereits bewilligt worden war und 250 Prämienanträge, die zunächst zurückgestellt worden sind – und wohl nun abgelehnt werden.

Wie Tesla jetzt angekündigt hat, würde der E-Autobauer mit seiner deutschen Niederlassung den betroffenen Kunden die Prämie zunächst erstatten. Gleichzeitig will das Unternehmen jetzt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle klagen, um wieder rückwirkend auf die Liste aufgenommen zu werden – womit die Kunden ihre Prämie wiederbekämen.

Tesla hatte schon zuvor die Preisgrenze für die Umweltprämie kritisiert. Die sei mit Vorwand so tief angesetzt worden, um das US-Unternehmen auszuschließen. Zeitweise hatte Tesla daher eine Beschwerde bei der EU-Komission erwogen. Jedoch wurde dann die Übereinkunft über die Aufnahme der Basisversion des Models S gefunden, dessen, ab dem 6. März 2018 getätigten Käufe, wieder förderfähig sind.

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