Spotifys Geschäftsmethoden stehen in den USA nun vor Gericht zur Debatte: Zwar bezahlt der in Schweden ansässige Streamingdienst Lizenzgebühren an Rechteinhaber wie Plattenfirmen, um Songs öffentlich vorführen zu können – ob das laut Gesetz auch Streaming einschließt, ist aber noch nicht abschließend geklärt.
Songwriter Bob Gaudio jedenfalls hält die 43-Millionen-Einigung für eine leere Geste, die nicht Jahre illegaler Aktivität gutmache. Benachrichtigungen und Bezahlungen der Songschreiber durch Spotify seien nicht gründlich genug durchgeführt worden – Spotify hatte laut Hollywood Reporter immer wieder betont, die Co-Autoren und Komponisten von Millionen von Titeln seien schwierig zu finden. Gaudio hat nun allerdings genau deshalb geklagt.
Laut Spotify-CEO Daniel Ek ist Streaming nach dem Copyright-Recht weder eine Reproduktion noch eine Verteilung von Musik. Die Anklage sei nicht in der Lage, genau zu definieren, welche Teile der Aktivität von Spotify überhaupt eine Vervielfältigung und welche eine Verteilung darstellten. Einen Vorstoß, Spotify sei das neue Napster, weist das Unternehmen in der Reaktion auf die Klage zudem entschieden zurück.
Das Argument, dass Streaming keine Vervielfältigung sei, dürfte vor Gericht wie auch außerhalb des Gerichtssaals kontrovers diskutiert werden. Nebenbei widerspricht sich Spotify damit selbst: In einem Kommentar gegenüber der US-Copyright-Behörde schrieb der Chef von Spotifys Lizenzierungsabteilung James Duffett-Smith im Jahr 2014, seine Firma müsse sich für ihren Dienst die Rechte zu Reproduktion, Vervielfältigung und Verteilung sichern. Welche Aussage nun tatsächlich zählt, werden Richter zu entscheiden haben.