Für Menschen, die derzeit noch Windows 7 oder Windows 8.1 benutzen, ist der Umstieg auf die aktuelle Version des Betriebssystems von Microsoft kostenlos. Wer noch einen Vorgänger von Windows 10 benutzt, bekommt in diesen Tagen häufig Hinweise in Pop-up-Fenstern angezeigt, dass die neue Version zur Verfügung steht. Dabei gibt es die Möglichkeit, das Update sofort zu installieren, oder die Option, das Upgrade zu reservieren.
Viele Nutzer beschwerten sich darüber, dass der Download von Windows 10 nach der Reservierung automatisch beginne, berichtet Heise. Da das Datenpaket insgesamt mehrere Gigabyte groß ist, führt das ungewollte Herunterladen bei einer Vielzahl von Menschen zu Problemen, da nicht immer genügend Speicherplatz vorhanden ist. Außerdem schränkt der Download mitunter den parallel laufenden Datenverkehr über das Internet ein, sodass viele Prozesse auf dem entsprechenden Computer langsamer vonstattengehen als sonst. Auf Smartphones hingegen wird teils das Datenvolumen stark belastet, wenn das Gerät während des Downloads nicht in einem WLAN angemeldet ist.
Microsoft selbst sieht sein Vorgehen im Falle von Windows 10 anscheinend nicht als rechtswidrig an. So äußerte sich das Unternehmen gegenüber Heise zu der Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und versicherte, die gesetzlichen Anforderungen in den Märkten sehr sorgfältig zu beachten, in denen es tätig ist. Microsoft sei zudem bereit, alle Fragen, die sich in Deutschland zur Update-Policy von Windows 10 ergäben, umfassend zu beantworten.
Ob dies den Menschen hilft, die durch das automatische Herunterladen von Windows 10 Probleme haben, ist fraglich. Es wird sich zeigen, ob die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ihre Ankündigung umsetzt und Microsoft tatsächlich verklagt – oder ob es bei der Abmahnung bleibt.