Im vorliegenden Fall aus dem Jahr 2012 sollte Skype einem Gericht Kommunikationsinhalte einer Gruppe von Kriminellen zur Verfügung stellen. Das Unternehmen lieferte nur Verbindungsdaten und gab an, dass es selbst nicht auf die Inhalte der Nachrichten zurückgreifen könne, weil diese effektiv verschlüsselt seien. Wie Heise Online berichtet, resultierte daraus ein Gerichtsprozess wegen mangelnder Überwachungshilfe.
Skype hatte vor Gericht angegeben, weder Infrastruktur noch Angestellte in Belgien zu haben und dass die belgischen Behörden in Luxemburg um Rechtshilfe bitten müssten, um den Konzern zu belangen. Diese sahen das, repräsentiert von Staatsanwalt Tim Hoogebemt, allerdings anders: Skype bietet in Belgien Dienstleistungen an und muss sich an nationales Recht halten. Zudem hätte der Konzern damit rechnen müssen, dass Überwachungsanordnungen in dem Land vorkommen können und dann auch durchgeführt werden müssen. Das Gericht in Mechelen stimmte dieser Auffassung nun zu.
Derzeit prüft das Unternehmen, ob eine Berufung sinnvoll ist, da es schließlich nicht nur um Rechtsbeihilfe, sondern auch um die persönlichen Daten von Nutzern geht. Für Skype dürften 30.000 Euro keine wirtschaftliche, aber eine symbolische Größe darstellen: Die Strafzahlung ist praktisch Werbung für die Privatsphäre-Einstellungen des Dienstes für Internet-Telefonie — und das, obwohl Skype im Gegensatz zu WhatsApp noch immer keine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzt und häufig Hauptziel staatlicher Überwachungssoftware wie etwa dem Bundestrojaner ist.
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