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Bestechung und Täuschung: Investoren ziehen gegen Ripple vor Gericht

von WIRED Staff
Eine Gruppe Investoren hat eine Sammelklage gegen das Startup Ripple Labs eingereicht. Sie werfen dem Krypto-Unternehmen vor, die Öffentlichkeit getäuscht sowie US-Gesetze gebrochen zu haben, um den Kurs nach oben zu treiben. Die Gründer sollen das eigene Kryptogeld heimlich verkauft haben, um eine hohe Nachfrage vorzutäuschen.

Eigentlich ist die Idee eines ICO (Initial Coin Offering), dass die Zahl der ausgegebenen Münzen begrenzt ist. Bei Ripple soll das Kryptogeld aber nicht so limitiert wie angekündigt gewesen sein. Deswegen klagt jetzt eine Gruppe Investoren gegen das Startup Ripple Labs, seine Tochterfirma XRP II und den CEO Brad Garlinghouse.

Die Sammelklage bezeichnet Ripples Vorgehen als unendlichen ICO: Von den 2013 erstellten 100 Milliarden Ripples behielt das Unternehmen 80 Prozent ein und verteilte 20 Prozent unter seinen Gründern. Diese sollen die Währung später heimlich verkauft und so den Anschein erweckt haben, es gäbe einen laufenden Bedarf und somit viele schürfende Nutzer.

Der zweite Vorwurf der Kläger: Es sollen Bestechungsgelder geflossen sein, damit Tauschbörsen XRP listen. Stimmen die Anschuldigungen, würden sie auch den rasante Kursanstieg von Ripple begründen, der die Gründer reich gemacht hat.

Die Kläger, die sich unter der auf Krypto- und Blockchain-Fragen spezialisierten Kanzlei Tayler-Copeland Law gesammelt haben, betrachten Ripple als Wertpapier – und müsste demnach auch denselben Gesetzen unterliegen. Stimmt das Gericht dem zu, müsste das Unternehmen sich an die Regeln der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) halten. Mit dem geheimen Verkauf von Währung hätte Ripple gegen diese Regeln verstoßen.

Ripple hingegen argumentiert, dass XRP kein Wertpapier sei, wie das Unternehmen in einer Stellungnahme gegenüber Futurism schrieb. Ob das tatsächlich so sei, müsse jedoch die SEC entscheiden. Die Behörde arbeitet derzeit ohnehin daran, Kryptowährungen zu regulieren — selbst wenn sie also nicht als Wertpapiere gelten, werden sie kein rechtsfreier Raum bleiben.

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