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Marktmacht missbraucht? Das Bundeskartellamt ermittelt gegen Facebook

von Benedikt Plass-Fleßenkämper
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Facebook eröffnet: Das soziale Netzwerk wird verdächtigt, mit seinen Nutzungsbedingungen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben.

Erst am vergangenen Montag wurde Facebook vom Landgericht Berlin zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 100.000 Euro verurteilt. Der Grund: Eine 2014 vom Kammergericht Berlin beanstandete Passage in den Vertragsklauseln zwischen dem sozialen Netzwerk und seinen deutschen Nutzern war nicht ausreichend abgeändert worden. Nun droht dem Internetkonzern weiterer Ärger – und wieder geht es um die Nutzerdaten. Das Bundeskartellamt hat gegen Facebook ein Verfahren „wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch durch Datenschutzverstöße“ eingeleitet. Die Bonner Behörde will prüfen, ob die Nutzungsbedingungen von Facebook rechtswidrig sind.

Es bestehe „der Anfangsverdacht, dass die Nutzungsbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen“, teilt das Kartellamt mit. Um Zugang zu Facebook zu erhalten, müsste der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Umfang der erteilten Einwilligung sei für die Nutzer jedoch nur schwer nachzuvollziehen.

Es müsse „unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Die Behörde führt das Verfahren in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der EU-Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten. Es wurde gegen Facebook Inc. in den USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH in Hamburg eingeleitet, die den Betrieb des Social Network in Deutschland finanziert.

Laut FAZ erklärte eine Facebook-Sprecherin in einer ersten Reaktion: „Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten.“ 

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