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Die EU will Online-Shopping im Ausland erleichtern

von WIRED Staff
Online-Käufe sollen innerhalb der EU künftig ohne regionale Grenzen durchführbar sein: Die Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, Geoblocking zu verbieten. So wird es beim Einkauf im Netz keine Preisunterschiede zwischen Skandinavien und dem Mittelmeerraum geben — und lokale Schnäppchen könnten der Vergangenheit angehören. Kritik an den Plänen gibt es allerdings auch.

Aus Sicht der EU-Staaten müssen Kunden in ganz Europa grenzüberschreitend gleichbehandelt werden. Damit dürfen Online-Shops in Zukunft nicht mehr die Region des zugreifenden Rechners erfassen, um diesen dann auf eine andere Seite umzuleiten. Wie Tagesschau.de berichtet, soll der europäische digitale Binnenmarkt auch dazu führen, dass Besitzer einer ausländischen Kreditkarte nicht mehr diskriminiert werden dürfen. Rabatte zum Beispiel auf der rumänischen Webseite eines Händlers müssten dann zudem auch im Rest Europas gelten, wenn diese aufgerufen wird.

Derzeit liefern rund zwei Drittel der Online-Händler Europas nicht ins europäische Ausland und blockieren ihre Angebote daher für Nutzer aus anderen Ländern. Für den slowakischen Wirtschaftsminister ein unhaltbarer Zustand: „Das ist so, als würden Sie Brot bei ihrer Bäckerei kaufen — und die lässt das nicht zu, weil sie aus einem anderen Land kommen.“

Die Abschaffung des Geoblockings soll bis zum Sommer 2017 durch das EU-Parlament gebracht und in Rechtsform gegossen werden. Die europäische Verbraucherschützerorganisation BEUC bezeichnete den Vorstoß der EU-Mitglieder indes als lauwarmen Versuch, Hindernisse beim Online-Handel abzutragen.

Mit ihrer Regelung muss die EU versuchen, sowohl Händler als auch Kunden zufriedenzustellen. Für Erstere wird es künftig ohnehin schwieriger: Ein kleines Weingut in Frankreich etwa darf dann nicht mehr auf einen Zwischenhändler umleiten, ruft ein Kunde aus Polen den Online-Shop auf. Für den Kunden gibt es aber auch einen Wermutstropfen: Ist der Versand in ganz Europa dem Shop nicht zumutbar, muss der Käufer seine Ware eventuell selbst abholen.

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