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Die EU will gebührenfreies Roaming doch nicht zeitlich begrenzen

von Helena Kaschel
Mit der Fair-Use-Regel wollte die EU das gebührenfreie Roaming auf 90 Tage im Jahr begrenzen. Das kam nicht gut an. Jetzt hat die Europäische Kommission den Gesetzentwurf überarbeitet, Mobilfunkanbieter sollen Kunden allerdings weiter Beschränkungen auferlegen dürfen.

Die Kritik war wohl doch zu heftig. Seit 2007 arbeitet die EU an der Regulierung der Roaming-Gebühren in ihren Mitgliedsstaaten, Mitte 2017 sollen diese komplett wegfallen. Anfang September stellte die Europäische Kommission mit der Fair-Use-Regelung einen Gesetzentwurf vor, der dem Missbrauch der Gebührenfreiheit vorbeugen sollte.

Darin wurde das gebührenfreie Roaming im EU-Ausland auf 90 Tage im Jahr begrenzt. Spätestens nach dieser Zeit sollten sich Handynutzer wieder ins Heimatnetz einbuchen müssen. Mobilfunkanbietern wurde mit der Fair-Use-Regel sogar die Möglichkeit eingeräumt, von Kunden zu verlangen, sich alle 30 Tage mit dem Heimatnetz zu verbinden. So sollte verhindert werden, dass Handynutzer dauerhaft zu Hause günstigere Auslandstarife nutzen. Aber schon ein längerer Auslandsaufenthalt wäre durch den Entwurf nicht gedeckt gewesen.

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Nach viel Kritik will die Kommission diese Regelung nun wieder abschaffen. Allerdings sollen Telekommunikationsanbieter nach wie vor einschreiten dürfen, wenn sie einen Missbrauch günstigerer Roaming-Tarife durch Handynutzer vermuten. Das gilt auch beim Kauf von SIM-Karten. Die EU will verhindern, dass Nutzer sich im Ausland eine günstige Karte kaufen und diese dauerhaft in ihrem Heimatland nutzen. Auch hier sieht der Entwurf vor, dass Mobilfunkanbieter ihre Kunden vorwarnen und notfalls das gebührenfreie Roaming abschalten sollen, wenn sie einen Missbrauch vermuten.

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