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Das Bundeskartellamt wirft Facebook Machtmissbrauch vor

von WIRED Staff
Das Soziale Netzwerk nutzt laut Bundeskartellamt seine marktbeherrschende Stellung aus, um Daten von Nutzern auch außerhalb von Facebook zu sammeln — ohne deren Zustimmung. Alternativen zum Netzwerk gibt es nicht: Für Konkurrenzseiten besteht durch das Quasi-Monopol nahezu keine Chance mehr.

Das Bundeskartellamt begründet in seiner Erklärung, dass Facebook auch Nutzerdaten zusammenführt, die außerhalb des sozialen Netzwerks hinterlassen werden. Dies liegt zum einen an anderen, konzerneigenen Diensten wie etwa WhatsApp oder Instagram, zum anderen aber durch den Login mit Facebook-Account, der von vielen Drittanbietern genutzt wird. Das Unternehmen hat zwar seinen Sitz in Amerika, doch die proklamierte Wettbewerbsbeschränkung wirkt sich auf Deutschland aus — zudem habe Facebook eine deutsche Tochtergesellschaft.

Facebook hat in Deutschland knapp 30 Millionen Nutzer. Das Bundeskartellamt beziffert in seiner Erklärung den Marktanteil in Deutschland mit 90 Prozent. Daher seien die Chancen für neue Soziale Netzwerke schlecht. Diese müssten auf eine bestimmte Masse an Nutzern kommen müssen, um aus Finanzierungsgründen überhaupt für Firmen als Werbefläche interessant zu sein. Facebook lasse hierfür aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung allerdings keinen Platz. Weiterhin habe das Unternehmen aufgrund der Unmengen an Nutzerdaten, die für eine optimale Produktgestaltung sowie Monetarisierungen nötig sind, einen enormen Vorteil.

Für den Nutzer hingegen liege der Schaden nicht im finanziellen, sondern im persönlichen Bereich: Er verliere die Möglichkeit, über seine Daten selbst zu bestimmen. Aufgrund der Monopolstellung von Facebook habe er zudem keine Alternative, für die er sich entscheiden könnte. Facebook hat nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen

In einem ersten Statement von Yvonne Cunnane, Head of Data Protection von Facebook Ireland, werden die Vorwürfe des Kartellamts bestritten. „Ein Blick auf den Startbildschirm eines durchschnittlichen Smartphone-Nutzers“ würde reichen, um zu erkennen, dass Facebook kein Monopol besitze. Durchschnittsnutzer würden heutzutage sieben verschiedene Social-Media-Apps wie etwa Snapchat und Twitter nutzen. Diese Apps waren allerdings vom Bundeskartellamt dezidiert ausgeklammert worden, da sie größtenteils einen anderen Bedarfszweck dienen.

Mit dem nächsten Schritt in dem Verwaltungsverfahren kann frühestens im Frühsommer 2018 gerechnet werden. Entweder lenkt das Bundeskartellamt nach weiteren Diskussionen mit Facebook ein, Facebook gibt eine Verpflichtungszusage ab oder die Kartellbehörde spricht eine Untersagung aus.

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