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Das Auslieferungsurteil gegen Kim Dotcom wurde bestätigt

von WIRED Staff
Der in Neuseeland lebende Internetunternehmer Kim Dotcom alias Kim Schmitz kämpft noch immer gegen seine Auslieferung an die USA. Nun hat die nächste Instanz in Neuseeland das vor einiger Zeit ausgesprochene Auslieferungsurteil wegen Betrugs offiziell betätigt.

Wie NZ Herald berichtet, wurde das Auslieferungsurteil der Vorinstanz am Montag von Richter Murray Gilbert vom High Court in Auckland bestätigt. Demnach darf der in Deutschland geborene Kim Dotcom den US-amerikanischen Behörden übergeben werden. Laut Ansicht des Gerichts könne der Angeklagte nach neuseeländischem Gesetz nicht wegen Copyright-Verletzungen, wohl aber wegen Betrugs ausgeliefert werden. Dotcoms Anwälte kündigten umgehend Berufung an — die Aussichten auf Erfolg sind mit dem jüngsten Urteil jedoch stark geschrumpft.

   

Während seine Verteidiger das Urteil „äußerst enttäuschend“ nannten, gab sich Dotcom nach der Entscheidung gewohnt kämpferisch: Gegenüber dem NZ Herald sprach er sogar von einem „wichtigen Sieg“, da das Gericht in Auckland eindeutig festgestellt habe, dass es kein neuseeländisches Äquivalent zu den US-amerikanischen Strafverfahren zur Urheberrechtsverletzung gebe. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine Auslieferung nach der neuerlichen Bestätigung des Urteils nun als äußerst wahrscheinlich gilt — der Prozess dürfte jedoch noch eine ganze Weile andauern.

In dem Verfahren geht es um den Sharehoster Megaupload, der es Nutzern erlaubte, weitestgehend ohne Restriktionen Inhalte wie Film- und Audiodateien im Internet zu teilen. Die Ankläger aus den USA werfen Dotcom vor, die Film- und Musikbranche mit dieser Tauschbörse um Einnahmen in Höhe einer halben Milliarde Dollar gebracht zu haben. Dotcom selbst sieht bei sich keine Schuld: Er habe nur eine Plattform zur Verfügung gestellt und sei für die Handlungen der Nutzer nicht verantwortlich. Allerdings werden ihm gleich mehrere Betrugsvergehen vorgeworfen — darunter auch Geldwäsche.

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