Kryptowährungen sind für das Bundesfinanzministerium laut der neuen Regelung einem gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, berichtet unter anderem t3n. Die Behörde hat zwar nur Bitcoin namentlich erwähnt, die Regelung dürfte allerdings auch andere Kryptowährungen betreffen.
Demnach muss keine Umsatzsteuer bei Bitcoin-Transaktionen oder auf den Kursgewinn gezahlt werden. Auch das Mining von Kryptowährungen – also die Herstellung neuer digitaler Münzen – ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Wer jedoch weiterhin besteuert wird, sind Handelsplattformen und Anbieter von Wallets.
Eine Frage, die damit jedoch noch nicht abschließend beantwortet wurde: Wie müssen Gewinne aus Kryptowährungen bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden? Bisher waren die nur dann steuerfrei, wenn die digitalen Münzen länger als ein Jahr gehalten wurden.
Die wichtige Frage für die Besteuerung von Bitcoin war, ob es sich bei der Kryptowährung um ein reguläres Zahlungsmittel oder um ein immaterielles Wirtschaftsgut handelte. Die Entscheidung des Bundesministeriums überstimmt nun unter anderem den Alleingang des Finanzamts Bonn, das sich für die Handhabung als Wirtschaftsgut entschied und entsprechend Umsatzsteuern auf Bitcoin-Veräußerungen erheben wollte.
Durch die massiven Kursbewegungen von Kryptowährungen wie Bitcoin gab es viele neue Käufer, die sich sonst nicht mit Währungsspekulationen beschäftigten. Dass diese Gruppe nun Klarheit in Sachen Besteuerung erhält, ist wichtig: Zu leicht wären sonst viele Käufer versehentlich zum Steuerbetrüger geworden, ohne es zu merken.
Die Entscheidung des BMF ist zukunftsweisend: Kryptowährungen werden damit quasi regulärem Geld gleichgestellt — ganz, wie es sich Bitcoin-Erfinder Satoshi Nakamoto gewünscht hatte.