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YouTube muss E-Mail-Adressen bei Urheberrechtsverstößen herausgeben

von WIRED Staff
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass YouTube bei Urheberrechtsverstößen die E-Mail-Adresse des entsprechenden Nutzers herausgeben muss. Das gilt allerdings nicht für Telefonnummern oder IP-Adressen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil gleichzeitig eine Klage abgewiesen, mit der Rechteinhaber mehr Auskunft über einzelne Nutzer von YouTube hätten einfordern können: Bereits vor einem Jahr war eine Filmverwerterin in erster Instanz gescheitert, als sie gerichtlich die Herausgabe von persönlichen Daten gefordert hatte, um unter einem Pseudonym durchgeführte Filmveröffentlichungen ahnden zu können.

Wie t3n berichtet, forderte die Klägerin von YouTube Klarnamen, Postanschrift, Telefonnummer, sowie Mail- und IP-Adresse nach dem Urheberrechtsgesetz. Dieses sieht vor, dass gewerbsmäßige Dienstleister wie YouTube eine Auskunft über Namen und Anschrift erteilen. Das bezieht sich nach Ansicht des Gerichts lediglich auf eine Möglichkeit, postalisch Kontakt aufzunehmen. Die historisch begründete Formulierung schließe auch die E-Mail-Adresse ein, nicht aber die IP-Adresse, die ja keine Adresse mit Kommunikationsfunktion sei.

Rechteverwerter waren schon mehrmals mit der Forderung auf Datenherausgabe von Nutzern nach Copyright-Verstößen auf YouTube gescheitert. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls lässt das Oberlandesgericht Frankfurt allerdings eine weitere Revision zu – damit ist das aktuelle Urteil noch nicht rechtskräftig.

Unterdessen haben Rechteverwerter und -Inhaber einen Sieg gegen die Google-Tochter YouTube errungen: Ein Konsortium von Musiklabels um UMG, Sony Music und Warner Bros. konnte in den USA die Schließung der Ripping-Seite YouTube-MP3.org und eine Ausgleichszahlung in unbekannter Höhe durchsetzen, berichtet unter anderem The Verge. Die weltweit größte Webseite, mit der sich eine Tonspur von einem Video auf YouTube herunterladen lässt, stellt damit ihre Dienste ein. Der ewige Streit zwischen Rechteinhaber und YouTube wird damit aber nicht beendet sein.

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