Das am 1. Februar 2018 veröffentlichte Patent ist vom Juli 2016, berichtet Heise Online. Darin wird die Methodik dargelegt, nach der Facebook seine Nutzer in „Arbeiterklasse“, „Mittelschicht“ oder „Oberschicht“ unterteilt. Mangels eines direkten Zugriffs auf die Gehaltsabrechnungen der Menschen geschieht dies anhand einer maschinellen Analyse der Lebensumstände des Nutzers entlang eines Entscheidungsbaumes mit Punktevergabe. Dabei spielen die Anzahl von Internetgeräten ebenso eine Rolle wie der Besitz eines Eigenheims — und dessen Lage.
Zuletzt hatte Facebook in der Kritik gestanden, weil es die gezielte Ausspielung von Werbung anhand der Herkunft seiner Nutzer ermöglicht hatte — und dies in abgeänderter Form wohl auch immer noch tut. Auch für die KI-gestützte Einschätzung des emotionalen Zustands junger Nutzer und der entsprechenden Werbeeinblendung ist das soziale Netzwerk schon kritisiert worden. Nun ist der soziale Status der Nutzer ein weiterer Faktor, nach dem Werbende filtern können.
Die Einkommensverhältnisse seiner Nutzer interessieren Facebook natürlich primär für die Ausspielung passender Werbung: Nur ein Nutzer, der sich eine Designerhandtasche leisten kann, wird sich diese auch kaufen und nur für diesen potenziellen Kunden will der Werbende letztlich seine Anzeige schalten. Dennoch hinterlässt die Sache nicht nur bei Datenschützern einen negativen Eindruck. Es ist allerdings nicht klar, ob und wie das Patent in der Praxis eigentlich genutzt wird.