Seit mehreren Jahren zapft der BND am größten Internetknoten der Welt in Frankfurt Traffic-Daten ab. Dabei ist dies bislang nicht nur bei einem konkreten Tatverdacht möglich, sondern auch komplett ohne einen konkreten Anlass. Dieses Vorgehen läuft laut BND im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung. Der Betreiber von DE-CIX ist allerdings der Ansicht, dass die Weiterleitung der Daten gegen Artikel 10 des Grundgesetzes, also das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verstößt.
Die entsprechende Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht , die 2016 eingereicht worden war, wurde allerdings im Mai abgewiesen. Die Begründung des Urteils lautete, dass der Betreiber des Knotenpunkts dazu verpflichtet werden könne, bei der Fernemeldeüberwachung mitzuwirken. Der BND sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation sowohl zu überwachen als auch aufzuzeichnen. Allerdings bezweifeln Kritiker, darunter Oppositionspolitiker, dass die Filter, die rein innerdeutsche Kommunikation von der Überwachung ausschließen sollen, zuverlässig funktionieren.
Betreiber: Verstöße wurden vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigt
Die Knotenpunktbetreiber argumentiert, dass er das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht hinnehmen könne, da dieses seiner Ansicht nach „ohne jede inhaltliche Prüfung“ erfolgt sei. Stattdessen habe die Behörde die vom Betreiber dargelegten Verstöße nicht weiter behandelt. Daher nun der Gang vor das Verfassungsgericht. Weiterhin wurde eine Anhörungsrüge beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, da die Begründung des Gerichts die Verstöße nicht berücksichtigte.
Bei dem von DE-CIX betriebenen Knotenpunkt handelt es sch laut eigenen Angaben um den größten Internetknoten der Welt. Teilweise hat er einen Datendurchsatz von 6,4 Terabit pro Sekunde, also 750 Gigabyte, und hat damit den höchsten Datendurchsatz weltweit.