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Google verlangt von Herstellern in Europa künftig Lizenzgebühren für seine Android-Apps

von WIRED Staff
Als Reaktion auf die Vorwürfe der EU-Kommission verlangt Google künftig Lizenzgebühren von Smartphone-Herstellern, die Google-Apps auf ihre Geräte vorinstallieren wollen. Die Europäische Kommission sah in der bisherigen Geschäftspraxis des Konzerns einen Missbrauch seiner Marktmacht mit Android. Auch in weiteren Punkten kündigte Google Änderungen an.

Wie Google in einem offiziellen Blogpost verkündet, gibt es Android-Apps wie den Play Store, Gmail oder auch Google Maps künftig für die Hersteller von Smartphones nicht mehr kostenlos — zumindest, wenn deren Geräte in der Europäischen Union verkauft werden. Das bedeutet für die Hersteller auf der einen Seite höhere Produktionskosten, auf der anderen Seite fällt für sie aber auch der Zwang weg, gleich das ganze Bündel an Google-Apps zu übernehmen.Ein Anbieter kann zukünftig etwa Google Maps und den Play Store vorinstallieren, jedoch einen anderen Browser als Chrome anbieten.

Der bisherige Zwang, Google-Apps nur im Paket vorinstallieren zu dürfen, missfiel der Europäischen Kommission. Sie befand, dass der Internetkonzern, der mit dem Betriebssystem Android auf rund 80 Prozent der Smartphones in Europa präsent ist, damit seine Marktmacht missbraucht. Ebenfalls als Reaktion auf Vorwürfe der EU-Kommission lockerte Google auch noch eine andere Bestimmung. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis sollen Hersteller auch auf Geräten mit abgewandelten Versionen von Android Google-Apps vorinstallieren.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte im Sommer eine Rekordbußgeld von 4,34 Milliarden Euro gegen Googles verhängt. Google hat noch in der vergangenen Woche Widerspruch gegen die Strafe eingereicht. Die Prozesse, in denen geklärt werden soll, ob die EU-Kommission oder die Alphabet-Tochter im Recht ist, dürften Jahre in Anspruch nehmen. Die von der Kommission verlangten Änderungen seiner Geschäftspraktiken muss Google aber vorerst umsetzen, daher auch die aktuellen Ankündigungen. Die neuen Regelungen gelten bereits ab Montag, dem 29. Oktober.

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