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Filesharing-Urteil: In Deutschland haften Eltern für ihre Kinder

von WIRED Staff
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es für Eltern grundsätzlich zumutbar, ihre Kinder anzuschwärzen, wenn diese illegales Filesharing über das gemeinsam genutzte WLAN betreiben. Weigern sich die Eltern, die betreffenden Namen zu nennen, haften sie selbst.

In dem verhandelten Fall ging es um eine Schadensersatzforderung von Universal, wegen des illegalen Downloads des Rihanna-Albums „Loud“ und der Bereitstellung desselben via Internettauschbörse. Der Familienvater, bei dem die Forderung einging, verweigerte die Zahlung mit der Begründung, die Urheberrechtsverletzung selbst nicht begangen zu haben. Er räumte zwar ein, dass eines seiner Kinder verantwortlich sei, weigerte sich jedoch, den Namen des Familienmitglieds preiszugeben. Das BGH musste abwägen, ob die Rechte der Plattenfirma an ihrem geistigen Eigentum oder der Schutz von Ehe und Familie schwerer wiegen.

     

Wie die Pressestelle des BGH am gestrigen Donnerstag mitteilte, hat das Gericht nun zugunsten von Universal entschieden. Demnach sind Eltern zwar nicht gezwungen, den Namen des Kindes zu nennen, doch dann müssen sie als Inhaber des Internetanschlusses selbst für Urheberrechtsverletzungen haften. Die Eltern sind nun rechtskräftig zur Zahlung von 3.500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten verurteilt.

Über die IP-Adresse des jeweiligen Filesharing-Nutzers können die geschädigten Unternehmen herausfinden, welcher Internetanschluss ihr Eigentum illegal im Internet zum Tausch angeboten hat. Dann wird zunächst einmal der Anschlussinhaber abgemahnt — unabhängig davon, wer den Urheberrechtsverstoß tatsächlich begangen hat. Herbert Geisler, der Anwalt der Eltern, hatte davor gewarnt, die ganze Familie in „Sippenhaft“ zu nehmen. Die Gegenseite argumentierte mit dem Umstand, dass unzählige Urheberrechtsverstöße, die aus Mehrpersonenhaushalten heraus begangen werden, anders nicht zu ahnden seien. 

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