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Drohnen: Wenn fliegende Lagerarbeiter bei der Inventur helfen

von Lisa Ksienrzyk
Was vor zehn Jahren noch Science-Fiction war, ist heute ein viel genutztes Gadget. Doch technische und rechtliche Probleme beschränken die Anwendung von Drohnen.

Sie sind so groß wie ein Balkontisch, wiegen weniger als eine Katze, summen leise und arbeiten vollautomatisch. Drohnen sollen die menschliche Arbeit erleichtern, doch derzeit gibt es noch einige Stolpersteine. Die kleinen Fluggeräte werden elektrisch angetrieben, speisen ihre Energie während des Einsatzes aus Batterien. Dadurch ist ihre Flugzeit begrenzt. Länger als 45 Minuten kann eine Drohne derzeit nicht in der Luft bleiben. Dazu kommt, dass die unbemannten Fluggeräte keine schweren Gewichte tragen können. Denn dadurch verringert sich ihre Batterieleistung zusätzlich.

Fliegen die Luftfahrzeuge im Außenbereich, sind sie kennzeichnungspflichtig und benötigen eine Genehmigung. Innerhalb von Gebäuden fallen die komplizierten Regularien weg, da sich diese Bereiche in Privatbesitz befinden und keinen öffentlichen Luftraum darstellen. Hier müssen die Drohnen weder Plaketten mit Namen und Anschrift des Besitzers vorweisen, noch bedarf es einer Zustimmung der Luftfahrtbehörde. Ideale Voraussetzungen also für den Einsatz in Lagerhallen, zumindest wenn sie dort nichts schleppen müssen. Bei einer Inventur, zum Beispiel, sind mindestens zwei Personen damit beschäftigt, den Warenbestand in den Regalen zu überprüfen. Während ein Mitarbeiter den Gabelstapler bedient, scannt der andere die Barcodes an den Paletten ein. Zwei Angestellte benötigen dafür mehr als zwei Stunden, eine Inventurdrohne schafft das in 15 Minuten.

Die Drohne erkennt Barcodes und Labels

Das Kasseler Start-up Doks Innovation baut seit Januar 2017 Inventurdrohnen für Unternehmen. 27 Minuten kann das 90 mal 90 Zentimeter große und 2,8 Kilogramm schwere Gerät in der Luft bleiben. Die Drohne besitzt eine Stereokamera, um Bilder aufzunehmen und tastet ihr Umfeld mit Sensoren und Ultraschall ab. Im Flug fotografiert sie Barcodes und Label, erkennt Schäden an der Verpackung und die Temperatur.

Weil GPS in Lagerhallen oftmals nicht vorhanden ist, orientiert sich das Fluggerät anhand von Regalpositionen. Die Standorte werden auf dem Gerät gespeichert und können mittels einer USB-Schnittstelle auf den Computer übertragen werden. Doks Innovation versendet die Daten ebenfalls in Echtzeit über WLAN oder Bluetooth.

Der Logistikkonzern Linde arbeitet seit 2017 ebenfalls an einer Inventurdrohne, die jedoch nicht drahtfrei durch die Lagerhalle fliegt. Flybox ist über ein Stromkabel mit einem autonomen Hochhubwagen gekoppelt, der die Drohne mit Energie versorgt und sie führt. Der Wagen befördert die Drohne dabei auf die erforderliche Regalebene, das Fluggerät hebt einige Zentimeter ab, um den Barcode einzulesen und setzt sich danach wieder auf den Wagen, um zur nächsten Etage angehoben zu werden.

Nach einem Testlauf im Frühjahr 2017 sollte das Linde-Modell eigentlich noch im Jahr 2018 in Produktion gehen. Der Markteintritt verschiebt sich jedoch auf unbestimmte Zeit, so das Unternehmen. Auch wenn Inventurdrohnen keine behördliche Zulassung benötigen, rechtliche Probleme treten dennoch auf. Viele Unternehmen entscheiden sich gegen den Einsatz von Drohnen, weil die Fluggeräte gegen den Datenschutz verstoßen und das Persönlichkeitsrecht verletzen könnten. Beispielsweise kann der Gerätehersteller auf die Daten der abfotografierten Paletten zugreifen. Außerdem könnten Mitarbeiter auf den Fotos zu sehen sein und so überwacht werden.

Eine Drohne, die rollen und fliegen kann

Während Unternehmen und Behörden solche Angelegenheiten klären, arbeiten Forschungsinstitute an zukünftigen Inventurdrohnen. Das Fraunhofer Institut entwickelt seit März 2016 beispielsweise die Balldrohne Bin:Go, die sowohl rollen als auch fliegen kann. Ein weiteres Zukunftsszenario sind Transportdrohnen für den Innenbereich. Da sich in Lagerstätten aber zahlreiche Schilder, Montageleitungen und Drahtseile befinden, deren schmale Struktur die kleinen Luftfahrzeuge nur schwer erkennen können, dauert die Forschung weiter an. Bislang ist es noch zu gefährlich, diese fliegenden Boten in Anwesenheit von Personen einzusetzen.

Dieser Artikel erschien zuerst im Mobility-Magazin von Gründerszene. Das Heft steht euch hier zum Download bereit.

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