17 Mitglieder des Rechtsausschusses des EU-Parlaments haben bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen für eine Resolution gestimmt, nach der die EU-Kommission ethische Grundprinzipien für die Entwicklung von KIs und Robotern festlegen soll. Neben Rechten und Pflichten für Maschinen soll es laut dem Report auch darum gehen, wie die Haftung bei Schäden durch autonome Maschinen zu regeln ist und wie sich internationale Definitionen und Richtlinien zum Beispiel für selbstfahrende Autos erstellen und durchsetzen lassen.
Interessanterweise erwähnt der Bericht der Kommission Isaac Asimovs Gesetze der Robotik, erstmals erwähnt in dessen Kurzgeschichte „Runabout“ von 1943. In diesen werden Prioritäten für die Grundethik von Robotern festgelegt, die zuerst den Schutz von Menschen, dann den Gehorsam gegenüber Menschen und zuletzt den Schutz der eigenen Existenz in eine hierarchische Aufreihung für eine individuelle Maschine stellen. Bis Maschinen ein eigenständige Bewusstsein erlangen, so der Bericht, müssen Entwickler diese Gesetze bei der Programmierung beachten.
Der Aufruf, eine Europäische Behörde für Roboter und Künstliche Intelligenz ins Leben zu rufen, wird mit der Erschaffung von Industriestandards und regulatorischen Maßnahmen gestützt. Gleichzeitig sieht der Report auch mögliche Problembereiche bei geistigem Eigentum: Hat eine Maschine im Besitz eines Menschen etwas erschaffen, wem gehört dies dann? Und wem gehört es, wenn die Maschine verkauft wird?
Der Bericht des Rechtsausschusses liest sich auf den ersten Blick wie Science Fiction, ist aber in der heutigen Wirklichkeit notwendig: Ethikregeln für Cyborgs werden darin ebenso angeschnitten wie Pflegeroboter, selbstfahrende Autos und Drohnen. Die europaweite obligatorische Haftpflicht für Roboter könnte also schon bald kommen – zunächst muss sich allerdings das EU-Parlament mit dem Bericht auseinandersetzen, bevor er dann an die Kommission geht.
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