Die Entscheidung eines Bundesrichters in Seattle hat die Veröffentlichung von Plänen für Waffenbauteile aus dem 3D-Drucker aufgehalten. Jedenfalls bis der Status eine anhängigen Klage geklärt ist. Denn insgesamt sieben US-Bundesstaaten und Washington DC hatten am Montag eine Klage gegen die Regierung eingereicht. Letztere hatte sich in einem außergerichtlichen Vergleich im Juni auf die Seite der Waffenaktivisten hinter der Plattform Defense Distributed gestellt: Die Veröffentlichung von Waffenbauplänen im Internet sei gestattet. Diese Einigung soll verfassungswidrig sein.
Die Waffenrechtsaktivisten um Cody Wilson hatten ihre erste Schusswaffe – die Pistole The Liberator – für den 3D-Druck bereits 2013 entwickelt. Wilson, der sich selbst als Crypto-Anarchist bezeichnet, wollte damit Waffen jenseits der Kontrolle von Behörden in die Hände aller Interessierten bringen. Die Baupläne und das Wissen um die Konstruktion einer Waffe falle unter die Meinungs- und Informationsfreiheit, so seine Argumentation. Kurz nach der erstmaligen Veröffentlichung der Pläne hatte das US-Außenministerium angeordnet, den Download abzuschalten. Das galt bis zur Entscheidung der Trump-Regierung.
Bereits 5.000 Downloads
Am Mittwoch sollte das Download-Portal von Defense Distributed nun offiziell starten. Allerdings hatte die Plattform die Pläne für den Liberator bereits am Dienstag freigeschaltet. Rund 5.000 Mal sollen die Dateien für die Plastikwaffe heruntergeladen worden sein. Nach der Aussprache der Verfügung wurde der Download wieder gesperrt.
Die Gegner der 3D-Druck-Waffen fürchten, dass Waffen durch die Pläne auch in die Hände von Menschen gelangen, denen aufgrund einer kriminellen Vorgeschichte oder psychischer Krankheiten, sonst eine Waffe verweigert werden muss. Ebenso könnte es die Aufklärung von Verbrechen erschweren.
In der grundsätzlichen Debatte geht es aber auch darum, was eigentlich als Schusswaffe gilt. Denn der derzeitigen US-Rechtsprechung nach sind beispieslweise Schnellfeuergewehre, denen das Verschlussgehäuse – jener Teil der Waffe, der die Abzugsgruppe und das Magazin aufnimmt –, keine Feuerwaffe, sondern lediglich Bauteile. Entsprechend müssen sie bei einem Verkauf nicht registriert werden. Dürfte ein Verschlussgehäuse im 3D-Drucker gefertigt werden, könnte jeder US-Amerikaner legal eine unregistrierte Waffe besitzen.
Tatsächlich scheint sogar Donald Trump unsicher, ob Waffen aus dem 3D-Drucker eine gute Idee sind. Der US-Präsident hatte via Twitter angekündigt, sich dem Thema anzunehmen.