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Facebook und Google sollen gegen die DSGVO verstoßen

von WIRED Staff
Der österreichische Verein None of Your Business (NOYB) hat Beschwerden gegen mehrere Unternehmen bei der Datenschutzbehörde eingereicht. Der Grund dafür: Facebook, WhatsApp, Instagram und Google sollen gegen die neue Datenschutzgrundverordnung verstoßen.

Die neue Datenschutzgrundverdordnung (DSGVO) sollte eigentlich dafür sorgen, den Nutzern wieder Transparenz und Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben. Bei Facebook, Google, WhatsApp und Instagram sollen die neuen Regeln jedoch nicht so wie vorgesehen umgesetzt worden sein. Dieser Meinung ist zumindest Max Schrems, Jurist und Gründer des Vereins None of your Business (NOYB). Schrems will jetzt die Recht von Nutzern juristisch durchsetzen.

Bei den vier Unternehmen haben die Nutzer keine Wahl: Entweder sie akzeptieren die neuen Datenschutzbedingungen oder sie löschen ihr Konto. Dazu kommt: Facebook würde die DSGVO-Umstellung sogar dafür einsetzen, um seinen Nutzern zusätzliche Rechte abzuringen. Wer sowieso bereits dabei ist, den neuen Datenschutzregeln zuzustimmen, bejaht mit einem unvorsichtigen Klick auch, dass Facebook seine Gesichtserkennung für die eigenen Fotos einsetzen darf. Ein Feature, das zwar bisher in Europa deaktiviert ist, aber jetzt vielleicht durch diese Hintertür zurückkommen könnte.

Schrems bezeichnete das Vorgehen von Facebook und anderen Unternehmen gegenüber Futuresource als „Friss-oder-Stirb“-Mentalität. Ein Zwang zur Zustimmung sei nicht mit der DSGVO zu vereinbaren. Das sogenannte Kopplungsverbvot sehe vor, dass es Nutzern möglich sein muss, einen Dienst zu verwenden, auch wenn sie keine Zustimmung zur Datennutzung gegeben haben. Bei Facebook, WhatsApp, Instagram und Google geht das nicht. Demnach würden die Unternehmen rechtswidrig handeln.

NOYB hat seine Beschwerde in vier EU-Staaten eingereicht: In Deutschland gegen WhatsApp, in Österreich gegen Facebook, in Belgien gegen Instagram und in Frankreich gegen Google.

Trotz DSGVO ist es Unternehmen noch erlaubt, Daten von Nutzern zu verarbeiten. Allerdings nicht, um sie für Zwecke zu verwenden, die nichts mit dem eigentlichen Produkt zu tun haben. Ob die persönlichen Daten von Nutzern also zum Beispiel im Fall von Facebook auch für das Targeting von Werbekampagnen benutzt werden dürfen, muss jezt ein Gericht entscheiden.

Schrems hofft, dass seine Beschwerden eine Signalwirkung entfalten: Es glaubt, dass große Unternehmen nicht einfach automatisch eine Zwangszustimmungen durchsetzen können sollten. Vor allem, weil dadurch kleinere Unternehmen benachteiligt werden. Die könnten so etwas niemals durchsetzen.

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