
Für Heiko Maas (SPD) ist es ein Kompromiss. Am Mittwoch stellte der Justizminister „eine Speicherpflicht und Höchstpeicherfristen für Verkehrsdaten“ in Berlin vor. Einfacher ausgedrückt: einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung, die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vereinbart wurde. Eigentlich sollte die neue Regelung erst im Sommer kommen.
Es geht um die Speicherung von Telefon- und Internetdaten von Bürgern. Sicherheitsbehörden fordern diese immer wieder, um besser gegen organisiertes Verbrechen und Terrorismus vorgehen zu können. Datenschützer sehen darin allerdings eine enorme Gefahr für den Missbrauch von privaten Informationen. Seit Jahren hat es in Deutschland kein Gesetz mehr zur Vorratsdatenspeicherung gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die damals für Deutschland geplanten Regelungen verworfen.
„Wir bringen die Ziele der Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang“, erklärte jetzt Minister Maas, der sich eigentlich immer strikt gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte. Nun hat er offenbar einen Kompromiss mit Innenminister Thomas de Maizière ausgehandelt, der am Mittag in einer eigenen Pressekonferenz Stellung zu den neuen Speicherplänen der Regierung nahm.
Werden die Daten nach zehn Wochen nicht gelöscht, droht der Gesetzgeber mit Geldbußen.
Beide Minister betonen, die strengen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Vorratsdatenspeicherung würden strikt eingehalten. Der hatte vor einem Jahr einer geplanten EU-Regelung zur Speicherung von Daten ohne Verdacht auf Straftaten eine Absage erteilt. Auch die EU-Kommission hat die Planung eines entsprechenden Gesetzes aufgegeben. Es werde keinen neuen Anlauf geben, sagte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopolous im März. Nun kommt trotzdem ein neuer Versuch auf nationaler Ebene.
Der sieht so aus: Eine Speicherfrist der Provider soll auf zehn Wochen beschränkt werden. Werden die Daten danach nicht gelöscht, will der Gesetzgeber mit Geldbußen drohen. Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden. Strenge Kontrollen und ein neuer Strafbestand der „Datenhehlerei“ sollen den Missbrauch von Daten verhindern. Behörden dürften die Informationen „nur bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter“ abrufen. Auch müssen die Betroffenen darüber informiert werden.