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G20: Dürfen Polizisten Zugang zu Demonstranten-Handys verlangen?

von Sofie Czilwik
„Jedem steht der Rechtsweg offen“, hat die Hamburger Polizei gestern Abend getwittert. Der Post soll rechtfertigen, dass Beamte mehrere AntiG20-Demonstranten dazu aufforderten, ihre Handys zu entsperren. Für Rechtsanwalt Henning Meinken vom Anwaltlichen Notdienst in Hamburg klingt das nach einer Verletzung der Grundrechte.

Am Abend hat es in Hamburg in vielerlei Hinsicht geknallt. Demonstranten warfen mit Flaschen, Steinen und Feuerwerkskörpern nach Polizisten, Polizisten feuerten mit Wasserwerfern und Pfefferspray auf Demonstranten. Rund zwölftausend Menschen zogen unter dem Motto Welcome to Hell durch Hamburg. 20.000 Polizisten sind auf der anderen Seite im Einsatz, um den G20-Gipfel zu schützen – offenbar auch mittels elektronischer Überwachung. Denn, abseits der großen Demo-Route, in der Nähe der Hafencity, kam es zu einem merkwürdigen Einsatz: Die Polizei kontrollierte Busreisende und verschaffte sich dabei Zugriff auf deren Handys.

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Auf die Reaktion einiger User, die dieses Vorgehen mit den Verhältnissen in der Türkei gleichsetzten, antwortete die Hamburger Polizei:

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Aber ist das Vorgehen der Polizei nun legal oder nicht? Rechtsanwalt Henning Meinken vom Anwaltlichen Notdienst in Hamburg, der während des G20-Gipfels die Demonstranten juristisch unterstützt, hat dazu im WIRED-Interview eine klare Meinung.

WIRED: Darf die Polizei von Personen fordern, ihre Handys zu entsperren?
Henning Meinken: Nein, das darf die Polizei auf gar keinen Fall. Das ist ganz klar rechtswidrig. Jeder hat das Recht auf die Selbstbelastungsfreiheit, d.h. niemand muss sich selbst belasten. Die Polizei darf jemanden höflich bitten, sein Handy zu entsperren. Ich würde aber jedem davon abraten, das freiwillig zu tun.

WIRED: Die Polizei twitterte, dass sie IMEI-Nummern von mehreren Personen am Hafen kontrolliert hätten...
Meinken: Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Das Auslesen von IMEI-Nummern ist ein sehr schwerer Eingriff in die Grundrechte und unterliegt wenn überhaupt dem Richtervorbehalt. Er darf also nicht einfach so nach Ermessen der Polizei-Beamten passieren.

WIRED: Wieso verlangte es die Hamburger Polizei trotzdem?
Meinken: Die IMEI-Nummer kann ein Handy eindeutig identifizieren. Sie enthält Verkehrsdaten und zeichnet auf, wer wann und mit wem von diesem Telefon aus telefoniert hat. Mit der IMEI kann die Polizei also schnell überprüfen, ob das Handy bereits von der Polizei erfasst wurde und ob es verdächtig ist. Die Begründung der Polizei lautet wahrscheinlich: Gefahrenabwehr. Das heißt sie wollen präventiv checken, ob bestimmte Personen gefährlich sein könnten. Dafür darf sie Personen durchsuchen, aber nicht gleich ins Handy schauen und die IMEI-Nummer auslesen. Meiner Meinung nach rechtfertigt die Gefahrenabwehr diesen enormen Grundrechtseingriff nicht.

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