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Werbung und Europa-Quote: Neue EU-Auflagen für YouTube, Netflix und Co.

von Benedikt Plass-Fleßenkämper
Streaming-Portale wie Netflix, Maxdome und Amazon Video laufen dem linearen Fernsehen zunehmend den Rang ab. Dabei genießen die Onlinedienste vergleichsweise viele gesetzliche Freiheiten. Das will das EU-Parlament jetzt mit strengeren Richtlinien ändern – und nimmt dabei auch YouTube ins Visier.

Den Fernseher einschalten und planlos durch die Programme zappen – eine Freizeitbeschäftigung, die aus immer mehr Wohnzimmern verschwindet. Dank Streaming-Portalen gestalten immer mehr Menschen ihr TV-Programm selbst. Anbieter wie Netflix, Amazon Prime oder Maxdome bieten Filme und Serien im Überfluss, jederzeit abrufbar. Ist auch dieses Angebot ausgeschöpft, vertreiben sich insbesondere die Jüngeren die Abende mit Videos und Livestreams auf YouTube. Das klassische, lineare Fernsehprogramm gerät zunehmend ins Hintertreffen.

Eine Entwicklung, die den Kulturausschuss des EU-Parlaments nun dazu bewogen hat, die neuen Medienangebote genauer unter die Lupe zu nehmen. Am Dienstag hat der Ausschuss laut Heise einschneidende Änderungen am Reformvorschlag der EU-Kommission zur Mediendienste-Richtlinie eingeleitet. Mit diesen wolle man die Auflagen für Videoportale an die Regulierung für lineare TV-Sender anpassen.

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Im Fokus der Bemühungen stehen die auf den Portalen präsentierten Inhalte. Video-on-Demand-Dienste wie Netflix möchte das Parlament dazu verpflichten, mehr europäische Produktionen anzubieten. Zunächst hatte man einen Anteil von 20 Prozent am Gesamtangebot angepeilt, legte sich nun jedoch auf 30 Prozent fest. Auch sollen sich die Anbieter an Programmen zur europäischen Filmförderung beteiligen. „Es kann nicht sein, dass sich Microsoft, Apple oder Netflix künftig aus der Verantwortung für das Kulturgut Film stehlen“, sagte Petra Kammerevert, Vorsitzende des Gremiums. „Es ist nur gerecht, dass derjenige, der mit der Verbreitung von Kulturgütern an europäische Zuschauer Geld verdient, auch für den Fortbestand dieses Kulturgutes hier in Europa mit verantwortlich ist.“

Besonderes Augenmerk legt das Parlament darüber hinaus auf das Thema Werbung. Speziell auf Portalen wie YouTube sollen Kanalbetreiber gesetzlich dazu angehalten werden, kommerzielle Inhalte eindeutig zu kennzeichnen. Produktplatzierungen in Videobeiträgen müssen demnach unmissverständlich als solche deklariert werden. „Videos, die massenhaft Produktplatzierungen enthalten und deren Ersteller damit viel Geld verdienen, sollen nicht so tun, als würden sie ein objektives Bildungsangebot machen“, sagte Kammerevert.

Mehr Freiheiten sollen hingegen die TV-Sender bei der Präsentation von Werbung erhalten. Bislang schrieb das Gesetz vor, dass nicht mehr als zwölf Minuten Werbung pro Stunde geschaltet werden dürfen. Hier sollen die Programmgestalter künftig flexibler planen dürfen. Dennoch soll der Gesamtwerbeanteil auf 20 Prozent beschränkt bleiben. Das gilt insbesondere für die Zeit zwischen 20 und 23 Uhr. Werbung für Alkohol und Tabak soll künftig komplett verboten werden.

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Zudem fordern die Politiker im Zuge der Reform bessere und einfach zugängliche Mechanismen zur Meldung von unangemessenen Inhalten auf Portalen wie YouTube. Nutzer der Videoportale sollen Beiträge, die zu Hass und Gewalt aufrufen, schnell und unkompliziert melden und die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen verfolgen können. Die zuvor diskutierte Idee von Upload-Filtern, mit denen Videoinhalte vor ihrer Veröffentlichung auf unangemessene Inhalte kontrolliert und gegebenenfalls zensiert werden, hat der Ausschuss verworfen und erhielt dafür Zuspruch von der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights.

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