Mir kommen die Tränen

von Beatrice Lugger am 2. August 2011

Auf jeder Lebensmittelpackung steht, was drin steckt. Inhaltsangaben von Waschmitteln lesen sich wie Beipackzettel. Auf Tränengassprays steht nichts. Nur der jeweilige Wirkstoff, Pfeffer oder CS-Gas, wird genannt. Welche weiteren Stoffe versprüht werden, ist offenbar ein Staatsgeheimnis. Immerhin prangt auf einem käuflichen Abwehrspray für den Privatgebrauch ein Logo des BKA. Daneben noch der Name des Herstellers.

Am 24. Juni starten wir eine Anfrage beim BKA und fragen auch den Hersteller nach den Inhaltsstoffen von Tränengas. Besonders interessiert uns natürlich die Ware, die gegen des Volkes Wut versprüht wird, sprich Tränengas der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und mehr.

Vier Tage später antwortet die BKA-Pressestelle und schickt eine Technische Richtlinie für Reizstoffsprühgeräte des Polizeitechnischen Instituts der Deutschen Hochschule der Polizei. Klingt toll. Steht aber nichts drin. Außer wie das Gerät funktioniert.

Nachdem auch konkrete Anfragen beim Hersteller nichts gebracht haben und eine Anfrage bei Greenpeace noch unbeantwortet ist, nehmen wir am 5.7. nochmals die BKA-Fährte auf. Die Frau von der Pressestelle antwortet, diesmal noch am selben Tag: „Ich kann Ihre Anfrage nicht beantworten und muss dazu den Fachbereich einbinden. Aus diesem Grund müssten Sie sich mit einer Antwort noch gedulden.“ Sofort rufen wir an, um zu erfragen, wie lange eine Fachbereichsbearbeitung dauern könne. Vermutlich übers Wochenende, so die Antwort, denn es sei „doch eigentlich eine einfache Anfrage, die schnell beantwortet werden könnte.“

Am 7.7. antwortet Greenpeace. Sehr detailliert. So erfahren wir, dass genau der Hersteller (Hoernecke), bei dem wir schon angefragt hatten, seine Pfefferspray-Kompositionen in den OC-Reizstoff-Sprühgeräten RSG-x an die Polizei aller Bundesländer außer Schleswig-Holstein, an Bundesgrenzschutz, Bundeswehr und Zoll liefert. Was allerdings außer dem Wirkstoff Oleoresin Capsicum oder seinem Imitat dem Pelargonsäure-vanillylamid (PAVA) sonst noch versprüht wird, erfahren wir auch hier nicht.

Manche andere Hersteller nennen ebenfalls nur unterschiedliche Bestandteile, nie alles. Benzylalkohol als Lösungsmittel, andere Zusatzstoffe wie Petroleumöle, Kaliumchlorat, Methylenchlorid, Kerosin und als Treibstoff unter anderem Freon 113.

Am 8.7. kommt die versprochene Aufklärung durch das BKA und damit eine echte Überraschung:

Das BKA ist nicht zuständig!

Die Abwehrsprays für polizeiliche Zwecke sind von waffenrechtlichen Bestimmungen befreit und deshalb hat das BKA keine Zuständigkeit mehr.

Obschon auf den Abwehrsprays für den Privatgebrauch das Logo des BKA prangt, ist man auch hier nicht mehr zuständig, sondern seit der Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2003 die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) Braunschweig.

Nun, ist es aber so, dass die PTB die Inhaltstoffe gar nicht untersucht, sondern nur die Funktionsweise der Sprühgeräte. Dynamische Druckmessung nennt sich das.

Für die Inhaltsstoffe sei der Hersteller verantwortlich. Nochmals rufen wir bei Hoernecke an. Eine Mitarbeiterin erklärt, dass die Mixtur ein Betriebsgeheimnis sei. Sie würden auch dem PTB oder BKA gegenüber keine Listen rausgeben. „Wenn wir Kontakt mit den Regierungsbehörden haben, kommen die zu uns und prüfen hier.“ Und überhaupt müssten sie viele Inhaltsstoffe sowieso gar nicht melden, weil die absolut ungefährlich seien.

Wir geben uns geschlagen. Wir könnten jetzt das Gas von käuflichem Abwehrspray durch einen Gaschromatographen jagen und analysieren. Doch wir wollten wissen, was die Polizei verwendet.

Bei Einsätzen der Staatsgewalt wird Tränengas versprüht, von dem nur der reizende, entscheidende Wirkstoff bekannt ist. Der Rest der Mixtur ist geheim. Mir kommen die Tränen.

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Ende Juli meldet sich ein Mitarbeiter des PTB und gibt Tipps – das Erprobungszentrum der Bundespolizei Lübeck könnte geprüft haben. Schließlich bekämen auch Polizisten teilweise etwas von dem Gas ab und das könne doch gesundheitsgefährdend sein. Doch auch von der Bundespolizei Lübeck werden wir weiter verwiesen: Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Bundespolizeipräsidium in Potsdam. Dessen Antwort kam gestern. Demnach müsse der Hersteller immerhin Sicherheitsdatenblätter über die enthaltenen Stoffe vorlegen. Welche dies sind, steht da nicht. Wir erhalten noch den Verweis auf die Technischen Richtlinien für Reizstoff-Sprühgeräte. Zurück auf Start.

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Carlo August 2, 2011 um 11:01

Die Hersteller von Gefahrstoffen sind gesetzlich dazu verpflichtet so genante “Sicherheitstechnische-Datenblätter” auf Anfrage herauszugeben. Dies steht in Zusammenhang mit den Transportvorschriften für gefährliche Güter und Waren. Den genauen Gesetzestext habe ich leider nicht zur Hand aber es gibt eine solche Vorschrift.

Ein Bestandteil dieser besagten Datenblätter ist die Aufschlüsselung der “gefährlichen Inhaltsstoffe”. Vielleicht erhält man auf diesem Wege noch ein paar weitere Details.

Beispiele für solche Datenblätter könnt ihr dort finden: http://www.eusdb.de

Hoffentlich konnte ich euch damit helfen.

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Beatrice Lugger August 2, 2011 um 12:05

Danke Carlo für den Hinweis. Die geben dann Datenblätter zu den Reizstoffen heraus. Der Rest scheint nicht so wichtig, weil ja auch andernorts verwendet. Die Frage ist nur, wenn nun jemand gegen irgendeinen Stoff eventuell allergisch reagiert, der für die breite Masse völlig harmlos ist. Oder sonstige theoretische Fragen…. Jedenfalls bleibt die Tatsache sehr eigenartig, warum hier nicht einfach jemand die Schublade aufmachen kann und die Liste vorlegt. Stattdessen kann/darf(?)/weiß keiner was genaues.

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Sabine Schiesser August 2, 2011 um 12:34

Hallo Beatrice Lugger
Bitte frag doch mal das BKP der Schweiz an oder die Regierung der Schweiz. Vielleicht gibt’s ja da sinnvollere Antworten!!! Ich wurde auch schon angesprüht, in meinem eigenen Schlafzimmer, 2x hintereinander, weil ich beim ersten Mal meine Arme vor die Augen hielt, von 3 Schweizer Polizisten anlässlich einer versuchten, zwangsweisen Inhaftierung, die aber dennoch missglückte… Es ging mehr als 24 Stunden, bis die massiven Wirkungen/Nebenerscheinungen an Armen und Augen trotz sofortigem Auswaschen sich zurückbildeten… Ich habe den Strafverfahrens-Rechtsfall sowie die Haftungsklage gegen die falsch handelte Polizei aber dennoch verloren, wie könnte es anders sein, weil sich die 3 gegenseitig sauber gedeckt haben, das Ansinnen ihres Kommens (eine verleumderische Falschanzeige eines Direktors einer öffentlichen Sozialversicherung) mir gegenüber wurde nie weiterverfolgt, aber die 3 Polizisten sind heute seitens ihrer Vorgesetzten längst schon gekündet worden, interessant, nicht?! Offenbar ging da dennoch einiges falsch bei diesem Polizei-Einsatz, wie ich das von Anbeginn an wusste und vor Gerichten einklagte, aber mir gegenüber hat’s nie jemand zugegeben seitens der Polizei oder sich gar bei mir entschuldigt!

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Michael August 2, 2011 um 14:52

Bitte nicht falsch verstehen, ist ein ganz interessanter Blog-Beitrag, aber was hat das ganze mit WIRED zu tun?

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Sabine Schiesser August 2, 2011 um 16:07

Lieber Michael Ich hab’ auch im Englisch-Deutsch-Wörterbuch nachgeschlagen, was “wired” heissen soll: Da fand ich unter Wire auch Telegramm, nicht bloss Draht! “Wired” müsste demnach wohl “an jemanden ein Telegramm verschickt haben” heissen, weil so dringlich, versteht sich! Das Thema ist tatsächlich sehr dringlich, weil empörend! Wir hängen doch alle am Draht: Hier am Internet-Draht, oder?! Auch wireless!

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Martin (MacMacken) August 3, 2011 um 10:44

Mich interessieren Inhalte und nicht, wo sie veröffentlicht werden …

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Beatrice Lugger August 2, 2011 um 15:42

Also mit Drähten hat das nichts zu tun, das stimmt. Es gibt da aber so eine Rubrik, unter der hätte der Inhalt gut stehen können. Wird es nun nicht.

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Sabine Schiesser August 2, 2011 um 15:59

…und noch etwas: Ich denke, wenn jemand, der sich mit solchen Sprays aus welchem Anlass auch immer seitens der Polizei besprayen lässt, zB. anlässlich von einem Castor-Transport, sofort eine Körperverletzungs-Klage wegen allenfalls bleibenden Schäden gegen jene Polizei einreicht, müsste über das Gericht der Inhalt eben jenes Sprays jedenfalls bekannt gegeben werden, da sonst das Gericht (und auch der Kläger) nicht wissen kann, ob es allenfalls bleibende Schäden gegeben hat und weshalb… Nur so könnte die Offenlegung einer Liste von Bestandteilen eben dieser hochgeheimen Pfeffer-Sprays zur Abwehr von Widerstand gegen Polizei-Obrigkeiten allenfalls gerichtlich erzwungen werden! Aber es ist jedenfalls bemühend, diese Geheimnistuerei der internationalen Polizei-Obrigkeiten, vor allem im Zusammenhang mit Waffengewalt derselben!

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Katja August 4, 2011 um 15:43

@
Also ich finde die Initiative Pfefferspray anstatt Schusswaffen in der Schweiz gut: http://www.pfefferspray-versand.de/news/nachrichten-aus-der-schweiz/pfefferspray-im-wachdienst-der-schweizer-armee-436.html : Das man die Schußwaffe mit nach Hause nehmen darf hab ich noch nie verstanden?!

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che August 4, 2011 um 17:57

denkt ihr dass euch jemals jemand die Wahrheit sagen wuerde ? xD Sammelt lieber endlich mal genug Leute fuer ne Revolution.. ich bin dabei.

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Karin August 8, 2011 um 08:45

@Katja: In Deutschland gibts dazu noch ne Steigerung, hier wird sogar die Abschaffung für die Polizei gefordert: http://www.pfefferspray.info/news/petition-gegen-pfefferspray-bei-der-polizei-gestartet-110.html

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